Neuigkeiten aus dem Presbyterium

 

Sitzung vom 2025.11.04:

 

Auszug aus dem Protokollbuch des Presbyteriums der Evangelischen Kirchengemeinde Massen

 

Zu der heutigen Sitzung des Presbyteriums sind auf ordnungsgemäße Einladung gemäß KO. Art. 64
1 Pfarrer und 7 PresbyterInnen erschienen.  Der ordentliche Mitgliederbestand beträgt 3 Pfarrer und 10 PresbyterInnen.
Die Sitzung ist beschlussfähig, da mehr als die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit Schriftlesung und Gebet.
Es wird folgendes verhandelt und beschlossen:
 

Sitzung vom 04.11.2025

TOP 4.3: Schwerpunktthema: Nachbereitung Gemeindeversammlung vom 2. November

In der Nachbereitung zur Gemeindeversammlung diskutiert das Presbyterium die Aufforderung des KSV zur Überarbeitung des Presbyteriumbeschlusses vom 25.08.2025 und ergänzt diesen um einen Punkt.
Der vollständige Beschluss lautet nun:

 

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Massen stimmt dem Eintritt in den Prozess zur Bildung einer gemeinsamen Körperschaft des öffentlichen Rechts aus den vier Kirchengemeinden der Region Unna (Unna, Königsborn, Hemmerde-Lünern und Massen) mit dem Ziel einer Vereinigung zum 1. Januar 2028 unter den Bedingungen

  • es wird ausdrücklich festgehalten, dass es sich hierbei nicht um eine Fusion im Sinne einer Verschmelzung der Gemeinden handelt, sondern um einen rechtlichen Zusammenschluss der Körperschaften zur Entlastung und Professionalisierung der Verwaltung, bei gleichzeitiger Sicherung der gemeindlichen Identität und Arbeit vor Ort
  • diese Zustimmung steht unter der Maßgabe, dass bis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses ein einheitliches, beim Kirchenkreis angesiedeltes Gebäude- und Finanzmanagement verbindlich eingerichtet ist
  • der Vereinigungsprozess wird von einer Arbeitsgruppe begleitet, die durch alle vier Presbyterien legitimiert ist, transparent arbeitet und zu wesentlichen Fragen stets mehrere Handlungsoptionen vorlegt; die Presbyterien behalten dabei das Recht, Vorschläge zurückzuweisen, Nachbesserungen einzufordern und erneut vorgelegt zu bekommen.
  • in der neuen Körperschaft sind Ortsbeiräte für die bisherigen Gemeinden in der Satzung vorzusehen, ausgestattet mit eigenen finanziellen Mitteln, Mitspracherechten bei der Gebäudeplanung sowie der Möglichkeit, auf die Verwendung der eingebrachten Vermögen Einfluss zu nehmen
  • ebenso ist eine gleichberechtigte Vertretung aller bisherigen Gemeinden im künftigen Presbyterium zu gewährleisten.
  • der gesamte Vereinigungsprozess wird von der Gemeindeberatung „Kirche im Quartier“ der Evangelischen Kirche von Westfalen begleitet und an deren Konzepten partizipativer, integrierter und nachhaltiger Quartiersentwicklung ausgerichtet

zu.

Sollte sich im Verlauf zeigen, dass diese Grundsätze nicht eingehalten werden, behält sich das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Massen vor, aus dem Vereinigungsprozess wieder auszutreten.

 

 

Da das Ziel eines Zusammenschlusses die Vereinfachung der Verwaltung ist, sollte auch der zukünftige Zusammenschluss der Kirchenkreise Hamm und Unna bedacht werden. Der KSV wird gebeten, einen „Fahrplan“ zu diesem Zusammenschluss der Kirchenkreise zeitnah zu erarbeiten.

Beschluss 3: einstimmig (8 Ja-Stimmen)